Hygieneempfehlung für Schulen und Kitas
Kitas
Mit Ablauf des 07.04.2023 endeten alle verbliebenen Corona-Maßnahmen.
Zitat von der Website des Hessischen Sozialministeriums (HMSI, letzter Abruf 05.06.2023):
„Es gilt allerdings weiterhin, dass kranke Kinder und auch kranke Erwachsene grundsätzlich nicht in eine Kindertageseinrichtung oder in eine Kindertagespflegestelle gehören. Das war auch vor der Corona-Pandemie so und wurde in den Kindertageseinrichtungen auch beachtet.
Die Betreuung erfolgt auf Basis der individuellen Betreuungsverträge auf Grundlage des in § 24 Abs. 2 und 3 SGB VIII verfassten Rechtsanspruchs eines Kindes auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung."