Impfungen
Informationen zum Thema Impfungen, beispielsweise zu den folgenden Fragen,
- Wo kann ich mich über Corona-Impfungen informieren?
- Wo kann ich mich impfen lassen?
- Welche Dokumente werden für eine Impfung benötigt?
Tests
Wo kann ich mich testen lassen?
Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der gelisteten Teststellen und den aufgeführten Angaben übernehmen. Bitte informieren Sie sich beim jeweiligen Anbieter.
Teststellen im Landkreis Marburg-Biedenkopf:
- Kartendarstellung der Teststellen im Geoportal (Öffnet in einem neuen Tab)
- Tabellarische Darstellung der Teststellen im Landkreis (Öffnet in einem neuen Tab)
Teststellen in den benachbarten Landkreisen:
Wann steht mir ein kostenloser PCR-Test zu?
Ein Anspruch auf PCR-Testung besteht nicht generell. Klären Sie bitte vor Testung mit dem Anbieter, ob der PCR-Test für Sie über die Krankenkasse oder die TestV abgerechnet werden kann. Bei Krankheitssymptomen wenden Sie sich bitte an die Hausärztin oder den Hausarzt. Hier erfolgt je nach ärztlicher Einschätzung ein PCR-Test.
Ich habe mich testen lassen, aber noch kein Ergebnis – wie verhalte ich mich?
Auch wenn es möglicherweise länger dauert: vermeiden Sie soziale Kontakte wie irgend möglich, bis Sie Ihr Ergebnis erfahren. Sie wissen nicht, ob der Test vielleicht positiv ausfällt! Tragen Sie in der Regel eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Mein Schnell- oder PCR-Test ist positiv – was jetzt?
Nach einem positiven Schnelltest sind Sie verpflichtet, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen und sich zu isolieren.
Ist der PCR-Test negativ, endet die Isolation.
Ist der PCR-Test positiv, besteht die Isolation fort.
Isolation und Quarantäne
Wie kann ich meine Isolation als SARS-CoV-2 positive Person beenden?
Die Isolierung dauert vom Probeentnahmedatum des ersten positiven Tests (Selbsttest, professioneller Antigentest oder PCR-Test) bis einschließlich dem 5. Tag danach und endet ohne abschließenden Test.
Welche Isolierungs- und Quarantänezeiten gelten bei Kindern unter 6 Jahren und Schülerinnen/Schülern?
Die Regeln für SchülerInnen sind denen der allgemeinen Bevölkerung mittlerweile angeglichen.
Wann muss ich als Kontaktperson in Quarantäne?
Für Kontaktpersonen im Haushalt und sonstige enge Kontaktpersonen besteht unabhängig vom Impfstatus keine Quarantäneverpflichtung mehr.
Allgemeines
Wie verhalte ich mich als Reiserückkehrende/r?
Das Gesundheitsamt Marburg-Biedenkopf weist alle Einreisenden aus Virusvariantengebieten auf ihre Anmeldepflicht hin.
Hier geht es zur digitalen Einreiseanmeldung! (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Übermittlung von Test-, Impf- oder Genesenennachweisen über die digitale Einreiseanmeldung ist für Sie nach Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet verpflichtend. Von dort werden Ihre Reise- und Kontaktdaten an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet.
(Stand: 30.05.22)
Weitere Informationen:
Welche Krankheitssymptome sind typisch für Covid19?
Zu möglichen Symptomen der Erkrankung gehören: Schnupfen, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Husten, Kopfschmerzen, Fieber über 38° C, Schüttelfrost, Kurzatmigkeit. Mehr über typische Krankheitszeichen bei COVID-19 finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Weitere fachliche Informationen:
Epidemiologischer Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19 | RKI (Öffnet in einem neuen Tab)
Wer gehört zur Risikogruppe?
Grundsätzlich sind alle Menschen einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf ausgesetzt, deren Abwehrkräfte geschwächt sind. Nach dem bisherigen Kenntnisstand haben folgende Personengruppen ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe:
- ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50–60 Jahren)
- Raucher
- Personen mit bestimmten Vorerkrankungen: des Herz-Kreislauf-Systems (z.B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck), der Lunge (z. B. Asthma, chronische Bronchitis), Patienten mit chronischen Lebererkrankungen, Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit), Patienten mit einer Krebserkrankung, Patienten mit geschwächtem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie z.B. Cortison).
Falls Sie zu einer der Risikogruppen gehören und Krankheitssymptome haben, setzen Sie sich zur Abstimmung des weiteren Vorgehens telefonisch mit Ihrem Hausarzt in Verbindung.
Risikogruppen für schwere Verläufe | RKI (Öffnet in einem neuen Tab)
Wer stellt mir einen Genesenen- oder Impfnachweis aus?
Den digitalen Nachweis einer durchgemachten Infektion oder einer erhaltenen Impfung stellen Apotheken und manche (Haus-)ärztliche Praxen aus.
Das Gesundheitsamt stellt keine Genesenen- oder Impfnachweise aus.
Weitere Informationen finden Sie hier:
COVID-Zertifikate (Genesenen- und Impfzertifikat) | BMG (Öffnet in einem neuen Tab)
Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise | RKI (Öffnet in einem neuen Tab)
Wer übernimmt meinen Verdienstausfall aufgrund einer Isolation?
Das Regierungspräsidium Darmstadt übernimmt die hessenweite Erstattung von Corona-bedingten Verdienstausfällen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter: Online-Antragsstellung | IfSG (Öffnet in einem neuen Tab). Papieranträge, welche nach dem 15. April 2021 gestellt wurden, werden zurückgeschickt.
Weitere Informationen unter: Infoportal | IfSG (Öffnet in einem neuen Tab)
Was ist die Corona-Warn-App und wie funktioniert diese?
Die Corona-Warn-App informiert Sie, wenn Sie sich längere Zeit in der Nähe einer Person aufgehalten haben, bei der später eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde. Zeigt die App „grün“, besteht kein Handlungsbedarf. Zeigt sie „rot“, sollten Sie beobachten, ob Sie krankheitstypische Symptome entwickeln, sich regelmäßig testen und die Hygieneregeln beachten.
Fragen und Antworten zur Maskenpflicht
Fragen und Antworten zur Maskenpflicht hat das Hessische Sozialministerium zusammengestellt:
Wo kann ich mir medizinischen Rat einholen?
Ansprechpersonen im Erkrankungsfall (Husten, Fieber, Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Geruchs- und Geschmacksstörungen) und für Reiserückkehrende/Einreisende:
- Alle niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte und alle Kinderärzt*innen und HNO-Ärzt*innen (telefonische Voranmeldung zur Separation von anderen Patient*innen ist dringend erforderlich).
- außerhalb der Sprechzeiten: Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117