Corona-Schnelltests sind als Bürgertestung derzeit für alle Personen kostenfrei zugänglich (TestV, Stand: 28.03.2022).
Ein Anspruch auf PCR-Testung besteht nicht generell. Klären Sie bitte vor Testung mit dem Anbieter, ob der PCR-Test für Sie über die Krankenkasse oder die TestV abgerechnet werden kann. Bei Krankheitssymptomen wenden Sie sich bitte an die Hausärztin oder den Hausarzt. Hier erfolgt je nach ärztlicher Einschätzung ein PCR-Test.
Die bestätigende Diagnostik mittels PCR-Test bieten Schnellteststellen in der Regel nicht an. PCR-Testanbieter sind der folgenden Aufstellung ebenfalls zu entnehmen.
Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der gelisteten Teststellen und den aufgeführten Angaben übernehmen. Bitte informieren Sie sich beim jeweiligen Anbieter.
Teststellen im Landkreis Marburg-Biedenkopf:
Teststellen in den benachbarten Landkreisen:
Ein positives Testergebnis wird dem zuständigen Gesundheitsamt automatisch gemeldet. Lassen Sie uns bitte dennoch Ihr positives Testergebnis über unsere Online-Selbstmeldeplattform (Öffnet in einem neuen Tab) zukommen. Ein positives Testergebnis verpflichtet Sie zur unverzüglichen Isolation. Ihr Gesundheitsamt wird Sie nach Vorliegen des positiven Tests kontaktieren.