Person mit PCR-bestätigter Infektion
Häusliche Isolierung nach §4 Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (Probeentnahmedatum + 5 Tage)
- Die Isolierung dauert vom Probeentnahmedatum des ersten positiven Tests (Selbsttest, professioneller Antigentest oder PCR-Test) bis einschließlich dem 5. Tag danach und endet ohne abschließenden Test.
- Während der Dauer der häuslichen Isolierung: Kein Verlassen der Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes (Ausnahme: Arztbesuch, Abstrich). Kein Besuch von Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören.
- Bestehen Symptome über den 5. Tag hinaus, sollte die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis für mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nach Einschätzung des Hausarztes/der Hausärztin ausgestellt werden.
- Personen, die im medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig sind, müssen vor Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit einen negativen Testnachweis erbringen (negativer professioneller Antigenschnelltest, PCR negativ od. Ct-Wert > 30). Durchführung des Abstriches frühestens an Tag 5. Der negative Befund muss an das Gesundheitsamt übermittelt werden.
- Durchführung des Abstriches frühestens an Tag 5.
- Empfehlung: Vor Testung 48 Stunden Symptomfreiheit.
- Bitte nehmen Sie an Tag 6 Kontakt zu Ihrem Arbeitgebenden auf.
Der negative Befund muss an das Gesundheitsamt übermittelt werden.
Die Regeln für SchülerInnen sind denen der allgemeinen Bevölkerung mittlerweile angeglichen.
(Stand: 29.04.2022)
Informationen für (enge) Kontaktpersonen
Enge Kontaktpersonen
- Für Kontaktpersonen im Haushalt und sonstige enge Kontaktpersonen besteht unabhängig vom Impfstatus keine Quarantäneverpflichtung mehr.
- Eine eigenverantwortliche Kontaktreduktion für 5 Tage und tägliche Testung (Selbsttest, professioneller Antigenschnelltest) wird dringend empfohlen (§1 Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung).
- Bitte informieren Sie diese engen Kontaktpersonen eigenständig darüber, dass bei Ihnen eine COVID-19-Infektion vorliegt.
Wir empfehlen:
- Kontaktpersonen, die im medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig sind, sollten ihren Arbeitgebenden über den Kontakt informieren.
- Bei Auftreten von Symptomen: unverzügliche PCR-Testung und möglichst Vermeidung von Kontakten zu Personen außerhalb des Haushalts bis zum Ergebnis
Die Regeln für SchülerInnen sind denen der allgemeinen Bevölkerung mittlerweile angeglichen.
(Stand: 29.04.2022)