Inhalt anspringen

Positiver Test: Verpflichtende Schutzmaßnahmen, Empfehlungen und Kontaktpersonen

Personen mit positivem Testergebnis (PCR, PoC-PCR, Antigentest -auch Selbsttest)

Verpflichtende Schutzmaßnahmen und Empfehlungen §4 Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung

  • Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2) außerhalb der eigenen Wohnung für 5 Tage (Ausnahmen: Im Freien, wenn Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann; generell für Kinder < 6 Jahre).
  • Bei symptomatischen Infektionen wird eine eigenverantwortliche häusliche Isolierung für 5 Tage empfohlen. Die Isolierung sollte erst beendet werden, wenn 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt oder 10 Tage vergangen sind. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nach Einschätzung des Hausarztes/der Hausärztin ausgestellt werden.
  • Für medizinische und pflegerische Einrichtungen sowie Einrichtungen, in denen viele Menschen untergebracht sind (u.a. Obdachlosen-, Flüchtlingsunterkünfte): Betretungs- und Tätigkeitsverbot für 5 Tage.
    • Infizierte sollten ihre Tätigkeit innerhalb der ersten 10 Tage erst wieder aufnehmen, wenn seit 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt.
    • Bitte nehmen Sie an Tag 6 Kontakt zu Ihrem Arbeitgebenden auf.

Die Regeln für Schulen und Kitas sind denen der allgemeinen Bevölkerung angeglichen.

(Stand: 01.03.2023)

Informationen für (enge) Kontaktpersonen

Enge Kontaktpersonen

  • Für Kontaktpersonen im Haushalt und sonstige enge Kontaktpersonen wird eine eigenverantwortliche Kontaktreduktion für 5 Tage und tägliche Testung (Selbsttest) empfohlen (§1 Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung).
  • Bitte informieren Sie diese engen Kontaktpersonen eigenständig darüber, dass bei Ihnen eine COVID-19-Infektion vorliegt.

Wir empfehlen:

  • Kontaktpersonen, die im medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig sind, sollten ihren Arbeitgebenden über den Kontakt informieren.
  • Bei Auftreten von Symptomen: unverzügliche Testung, in Abhängigkeit von Symptomen und Ausprägung möglichst zu Hause bleiben, Kontakte reduzieren, FFP-2-Maske tragen und Vermeidung von Kontakten zu Personen außerhalb des Haushalts bis zum Ergebnis.

Die Regeln für Schulen und Kitas sind denen der allgemeinen Bevölkerung mittlerweile angeglichen.

(Stand: 01.03.2023)

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise

Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Seite Cookies verwendet. Mehr Infos ...